ABG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PEP-Zulassungsservic, Inha. Jeannette Pepic

Durch die Erteilung der Zulassungsvollmacht und die Übergabe der Fahrzeugpapiere gilt das Vertragsverhältnis als begründet und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.

Die Firma PEP-Zulassungsservice, Inh. Jeannette Pepic übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung der ihr übergebenen Unterlagen, sofern diese durch den PEP-Zulassungsservice zu verantworten ist.

Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit und Echtheit der übergebenen Zulassungsunterlagen und, daß die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Identifizierungsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt.

Die Firma PEP-Zulassungsservice, Inh. Jeannette Pepic, übernimmt keine Haftung für falsche Eintragungen in die Kfz-Papiere durch die Zulassungsstelle oder die technischen Überwachungsvereine.

Der Auftraggeber hat die Unterlagen bei Rückgabe durch die Firma PEP-Zulassungsservice sofort zu prüfen. Beschädigungen oder Fehler sind dem Überbringer sofort anzuzeigen. Eine spätere Anzeige wird nicht anerkannt.

Wird die Auftragsausführung durch die zuständigen Stellen wegen unvollständiger oder falscher Unterlagen oder Angaben, nicht rechtzeitig eingetroffener Bankbrief, Gebührenschulden oder Steuerschulden abgelehnt, so gilt die Leistung durch die Firma PEP-Zulassungsservice, Inh. Jeannette Pepic als erbracht.

Werden gebrauchte Kennzeichen vom Amt wegen Beschädigung oder Abnutzung nicht mehr gesiegelt, ist PEP-Zulassungsservice, Inh. Jeannette Pepic, automatisch damit beauftragt, neue Kennzeichen zu erstellen, um den Zulassungstermin einzuhalten.

Der Rechnungsbetrag, inklusive der verauslagten Gebühren, sonstiger Kosten und Kfz-Steuern mit eventuell angefallenen Säumniszuschlägen wird bei der Rückgabe der Unterlagen sofort in bar fällig.

Für den offenen Gesamtbetrag haften der Auftraggeber und der Fahrzeughalter als Gesamtschuldner. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug und die Firma PEP-Zulassungsservice, Inh. Jeannette Pepic, ist unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, ab Fälligkeit bankübliche Zinsen zu berechnen. Bei Nichtzahlung – Teilzahlungen gelten wie Nichtzahlung – ist die Firma PEP-Zulassungssevice, Inh. Jeannette Pepic, zur Einbehaltung der Unterlagen berechtigt.

Die Firma PEP-Zulassungsservice, Inh. Jeannette Pepic, ist zur Vergabe von Untervollmachten berechtigt.

Die Firma PEP-Zulassungsservice, Inh. Jeannette Pepic ist berechtigt, die Daten des Auftraggebers und des Fahrzeughalters zu speichern. Die Daten dürfen für das bedarfsgerechte Gestalten der Geschäftsbeziehung erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen sind.

Die teilweise Unwirksamkeit vertraglicher Bestimmungen oder Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin-Köpenick.

Tel.:       030 / 69 51 93 01

Mobil: 0178 / 50 65 497

E-Mail:  pep.zulassung@gmail.com

Inhaber: Jeannette Pepic

Steuer Nr. 36/468/00714